Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Gegenstand der Bedingungen
Die nachstehenden Paragraphen definieren die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Teilnehmer des European Podcast Award und Nutzer der Plattform des European Podcast Award unter www.european-podcast-award.eu.
§2 Kosten
Die Teilnahme beim European Podcast Award ist kostenfrei. Es fallen keine Gebühren oder sonstige Aufwendungen an.
§3 Bestätigung der AGB
Alle Teilnehmer am Europen Podcast Award bestätigen automatisch die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen.
§4 Daten und deren Verwendung
Alle freiwillig angegebenen, persönlichen Daten, für die Teilnahme oder Bewertung von Podcasts beim European Podcast Award werden nicht an Dritte vergeben und nur intern verwendet. Der European Podcast Award informiert auf Wunsch in unterschiedlichen Zeitabständen über Neuheiten des Awards, sowie zu Angeboten seiner Partner und Sponsoren. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des European Podcast Award.
§5 Teilnahmebedingungen
Produzenten oder Hörer von Podcasts können beliebig viele Vorschläge aber nur online über das Portal des European Podcast Award einreichen. Auf der „Submit Podcast“- Seite werden alle Angaben zum Podcast erfasst. Die Award-Redaktion prüft die Eingaben und schaltet den Podcast zur Bewertung online. Dies erfolgt nach Möglichkeit so schnell wie möglich. Es besteht kein rechtlicher Anspruch darauf, dass der Vorschlag im Portal des European Podcast Award veröffentlicht wird. Die Redaktion behält sich vor aus inhaltlichen und rechtlichen Gründen die Teilnahme nicht zu gestatten.
§6 Freistellung
Jeder Teilnehmer am Award verpflichtet sich, den European Podcast Award von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen übler Nachrede, Beleidigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, wegen des Ausfalls von Dienstleistungen für Teilnehmer, wegen der Verletzung von Immaterialgüter oder sonstigen Rechten ergeben, freizustellen.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.






